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Haasow - Ortsteil der Gemeinde

Neuhausen/Spree

im Landkreis Spree-Neiße

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Waldbrandwarnstufen für den Landkreis Spree-Neiße

Grafik Waldbrandwarnstufe für den Landkeis Spree-Neiße

Informationen zu Waldbrandwarnstufen

Informationen für die Internetnutzer des Waldbrandwarndienstes in Brandenburg vom Deutschen Wetterdienst (DWD)

Grundlagen

Mit Beginn der Waldbrandsaison 2009 beauftragte das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) den Deutschen Wetterdienst, Abteilung Agrarmeteorologie, Außenstelle Leipzig (DWD) im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung, die Erarbeitung der Waldbrandwarnstufen für das Land Brandenburg zu übernehmen.

Die Waldbrandwarnstufenermittlung erfolgt durch den DWD auf der Basis des Verfahrens M68. Die für die Datenermittlung benötigten Informationen bezieht der DWD derzeit aus seinen Mess- und Beobachtungsnetzen (Netz der Wetterstationen und Wetterwarten, Radarverbund, Netz der phänologischen Beobachter).

Zur praktischen Ermittlung der Waldbrandwarnstufen:

Für die Landkreise und Kreisfreien Städte des Landes Brandenburg gibt es einvernehmlich festgelegte Bezugsstationen. Diese Bezugsstationen wurden auf der Grundlage des Szenarios der potenziell größten Gefährdung festgelegt. Eingeflossen sind dabei neben forstlichen auch naturräumliche Aspekte, ebenso klimatologische Werte (bspw. Bodenart, Höhenlage, Niederschlag, Temperatur, Verdunstung, Kontinentalität).

Die Messwerte der Bezugsstationen und die für diese Standorte errechneten Prognosewerte von Lufttemperatur, Luftfeuchte und Wind gelten als repräsentativ für die jeweilige Region.

Die einfließenden phänologischen Beobachtungen werden naturräumlich betrachtet und dann bei Erreichen der entsprechenden Phasen (Birke Blattentfaltung, Robinie Blüte) in die Berechnung eingebaut. Das Verfahren M68 schreibt vor, dass nicht jeweils die erste Beobachtung einer der Phasen maßgebend ist, sondern das repräsentative Erreichen der Phasen (mindestens an 25 % der beobachteten Objekte).

Das zeitlich und räumlich außerordentlich inhomogene Element Niederschlag ist mit der Festlegung nur einer Bezugsstation in der entsprechenden Region nicht hinreichend abzubilden. Deshalb werden bei der Überarbeitung der Berechnungen sowohl weitere Niederschlagsmessstellen einbezogen wie auch die flächendeckende Niederschlagsüberwachung mittels Radar.

Für die Korrektur der Waldbrandwarnstufen des laufenden Tages und die Festlegung der Waldbrandwarnstufen des Folgetages, die um 14.30 Uhr gesetzlicher Zeit veröffentlicht werden, fließen also die Messwerte der Lufttemperatur, der relativen Luftfeuchte, des Windes und des Niederschlages von 12 Uhr UTC des Vortages und des aktuellen Tages ein. Die notwendigen meteorologischen Inputdaten sind für alle genannten meteorologischen Elemente (auch Niederschlag) nach 12 Uhr UTC des Ausgabetages Prognosewerte (Warnstufe des Folgetages, Vorhersage der Warnstufe für den zweiten Folgetag). Weiterhin wird um etwa 08.30 Uhr gesetzlicher Zeit eine Korrektur der für den laufenden Tag bestehenden Warnstufe auf der Basis der gefallenen Niederschläge seit der Erzeugung der Warnstufe am Nachmittag des Vortages erfolgen. Dies zieht dann auch Korrekturen der Warnstufenprognosen für den ersten und den zweiten Folgetag nach sich.

Die Erstellung der Waldbrandwarnstufen erfolgt in der Regel durch manuelles Überarbeiten der einfließenden meteorologischen Werte. Situationsbezogen (u. a. bei sehr geringer Waldbrandgefahr) kann in Abstimmung zwischen MLUV und DWD eine automatische Bearbeitung erfolgen.

Die telefonische Rücksprache ist unter der Nummer 034297/989-275 in der gewöhnlichen Bürozeit zwischen etwa 7 und 15 Uhr möglich (Ansprechpartner:  Dr. Jurik Müller, Falk Böttcher, Martin Schmidt).

 

Bereitschaftsdienste der Forstbehörden bei ausgelösten Waldbrandwarnstufen

Auf Grundlage der ermittelten Waldbrandwarnstufen wird in den unteren Forstbehörden die festgelegte Überwachung der Wälder aller Eigentumsarten ausgelöst

  • Besetzung der Feuerwachtürme bzw. Waldbrandzentralen, Waldbranddienst Oberförsterei bei Waldbrandwarnstufe
  • zusätzlich sind bei Waldbrandwarnstufe III + IV Streifendienste in den Forstrevieren möglich.

Hinweise für Waldbesucher 

Rauchen und Umgang mit Feuer 
Unabhängig von den Waldbrandwarnstufen sind in Wäldern das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers (dazu zählt auch das Grillen), das Rauchen sowie der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen ganzjährig verboten (§ 23 LWaldG).

Ab wann werden Waldgebiete gesperrt? 
Die unteren Forstbehörden können ab Waldbrandwarnstufe III Wälder für das Betreten sperren, wenn es zum Schutz des Waldes oder der Besucher notwendig ist. Die jeweilige Einzelfallentscheidung sowie die Information der Bevölkerung erfolgt durch die zuständige untere Forstbehörde. Zugänge zu Erholungseinrichtungen und Badeseen bleiben von Waldsperrungen i.d.R. unberührt.

Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen 
Das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Ausnahmen sind in § 16 LWaldG geregelt. Zufahrtswege zum Wald (z.B. für die Feuerwehr) müssen freigehalten werden. Das Parken im Wald ist nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen gestattet. Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abstellen, heiße Fahrzeugteile (Katalysator) können als Zündquelle wirken.

Aktuelle Waldbrandwarnstufen

05.03.2009

Amt Neuhausen/Spree

Die Niederlausitz

LK Spree-Neiße

Herausgeber: thepicture

www.haasow.com